4. Personalverantwortung

Als Kirchengemeinde und CVJM tragen wir Verantwortung dafür, dass alle, die an un­seren Angebo­ten teilnehmen oder bei uns tätig sind, vor sexuali­sierter Gewalt ge­schützt werden. Wer sich in der Kirchengemeinde bzw. im CVJM engagiert, trägt an dieser Verantwortung mit. Gleichzeitig ha­ben alle, die sich bei uns engagieren, auch selbst Anspruch auf Schutz vor se­xualisierter Gewalt. Um sicherzustellen, dass Kir­chengemeinde und CVJM Orte sind, an denen Menschen sich sicher fühlen, gehen wir bei der Auswahl, Einführung und Begleitung unserer Mitarbeiten­den sorgsam vor und sensibilisieren sie für den Schutz vor sexualisierter Ge­walt.

Selbstverpflichtung auf den Verhaltenskodex

In Einstellungs- und Erstgesprächen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbei­tenden werden die Inhalte unseres Schutzkonzepts sowie des Ver­haltenskodex (Anhang 1: Verhaltenskodex als separates Dokument zur Ausgabe) the­matisiert. Die Zustimmung zum Verhaltenskodex sowie die Kenntnisnahme des Schutzkonzepts wird durch Unterschrift bzw. durch digitale Zustimmung via Churchtools dokumentiert (Anhänge 4 und 5: Selbstverpflichtungserklärung).

Regelmäßige Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses

Personen, die haupt- oder nebenamtlich bei der Kirchengemeinde oder beim CVJM angestellt sind, eh­renamtlich Leitungsverantwortung überneh­men und/oder in Bereichen mitarbeiten, in denen sie mit Kindern, Jugendli­chen oder anderen vulnerablen Personen zusam­menkommen, müssen in regelmäßigen Abständen (maximal alle drei Jahre) ein erweitert­es Führungs­zeugnis vorlegen. Die Aufforderung zur Einreichung sowie die Prüfung der Führungszeug­nisse erfolgt durch das Büro der Ju­gend (vgl. Anhang 6). Es wird ausschließlich das Datum des Führungszeugnisses sowie das Ergebnis der Prüfung (Zulas­sung mit/ohne Eintrag/Ausschluss) dokumentiert. Das Führungszeugnis wird nicht einbehalten.

Wer rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt ist, die nach dem SGB VIII zum Ausschluss von einer Tä­tigkeit in der Kinder- und Jugendpfleg­e führt, ist von der Mitarbeit in der Kirchenge­meinde / dem CVJM ausgeschlossen. Der/die Kirchen­ratsvorsitzende bzw. der/die Vor­standsvorsitzende vertreten den Ausschluss und setzen ihn durch. Ausnah­men sind in begründeten Ein­zelfällen möglich, wenn die Person sich in einem Be­reich engagiert, wo sie nicht mit Kindern und Jugendlichen oder anderen vulnerablen Gruppen zusammentrifft.

Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt

Mindestens einmal im Jahr laden wir ein zu einer Basisschulung nach dem EKD-Stan­dard „Hinschauen-Helfen-Handeln“. Ebenfalls mindestens einmal im Jahr laden wir ein zu einer „Basisschulung Plus“, die speziell auf die Be­dürfnisse von Jugendli­chen und jungen Er­wachsenen ausgerichtet ist. Je nach Bedarf können Schulungen auch in Kooperation mit anderen Kirchen­gemeinden oder ganz in deren Verantwortung durchgeführt werden. Nur wer an einer Basisschulung bzw. Basisschulung Plus teilge­nommen hat, darf Freizeiten mit Kindern, Jugendlichen und anderen vulnerablen Per­sonen als Teamer/in begleiten. Eine Vertiefung und Auffrischung der In­halte erfolgt im Rahmen der Freizeitvorbereitung. Auch für Personen, die haupt- oder nebenamtlich bei der Kirchengemeinde bzw. dem CVJM anges­tellt sind, ehrenamtlich Leitungsver­antwortung übernehmen und/oder in Bereichen mitarbeiten, in denen sie mit Kindern, Jugendlichen oder ande­ren vulnerablen Personen zusammenkommen, ist die Teilnah­me an ei­ner Basisschulung oder Basisschulung Plus ver­pflichtend. Für alle ander­en ehrenamtlich Engagierten sowie für alle Gemeinde- und Vereins­mitglieder ist die Teilnahme empfohlen.

Dokumentation

Die Selbstverpflichtung auf den Verhaltenskodex, die Einsicht in das erwei­terte Führungszeugnis sowie die Teilnahme an Schulun­gen zur Prä­vention sexualisierter Gewalt werden innerhalb von Churchtools digital do­kumentiert. Die Dokumentation erfolgt durch das Büro der Jugend bzw. durch die zu­ständigen hauptamtlichen Personen.

Klärung von Zuständigkeiten

Für jede ehrenamtliche Tätigkeit wird eine zuständige hauptamtliche Person definiert. Die­se Zuständigkeiten werden deutlich kommuniziert.