2. Verhaltenskodex der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Nordhorn und des CVJM Nordhorn e.V.

1. Präambel

2. Verhaltenskodex

1. RESPEKT! 

Wir achten die Persönlichkeit und Würde aller.  

Als christliche Gemeinde und CVJM glauben wir, dass jeder Mensch eine von Gott gegebene Würde hat, die er niemals verlieren kann. Darum achten wir auf einen respektvollen Umgang miteinander und achten das Recht je­des Menschen auf Selbstbestimmung. Wir akzeptieren Menschen mit allen As­pekten ihrer Identität. Wir verzichten auf abwertende Sprache und stellen andere nicht bloß. Wenn wir Kritik äu­ßern, tun wir dies wertschätzend. Wenn wir selbst kritisiert werden, nehmen wir die Kritik ernst. 

  

2. KEINE GEWALT!  

Wir gehen gewaltfrei miteinander um.  

Es ist uns wichtig, dass in unserer Gemeinde / unserem Verein niemand Angst oder Zwang erlebt. Darum ver­zichten wir selbst auf Gewalt und dul­den sie auch nicht von anderen. Das umfasst körperl­iche und verbale Ge­walt, aber auch psychische und sexuali­sierte Ge­walt.  

Das bedeutet zum Beispiel:  

  • Ich setze andere weder körperlich noch psychisch unter Druck.  

  • Ich manipuliere andere nicht, damit sie tun, was wir wollen.  

  • Ich erniedrige andere nicht, weder durch Taten noch durch Worte.  

  • Ich nutze meine körperliche oder geistige Überlegenheit nicht aus.  

  • Ich nutze auch unsere Position und Rolle nicht aus, um anderen zu schaden.  

  • Bei Selbst- oder Fremdgefährdung greife ich konsequent schützend ein. 

Regeln und Strukturen überprüfen wir regelmäßig darauf, ob sie andere un­ter Druck setzen oder Angst erzeugen, und setzen uns ggf. für ihre Ände­rung ein. 

3. GRENZEN ACHTEN!  

In unserer Gemeinde gehen wir achtsam mit Nähe und Distanz um.  

Es ist uns wichtig, dass sich in unserer Gemeinde / unserem Verein alle wohl und si­cher fühlen können. Darum achten wir die persönlichen Grenzen anderer, aber auch unsere eigenen Grenzen. Die umfasst sowohl das kör­perliche Abstandsbe­dürfnis, als auch andere Grenzziehun­gen, insbesondere Grenzen der Intimi­tät und der Privat­sphäre.  

Das bedeutet zum Beispiel: 

  • Ich gehe achtsam mit Nähe um und dränge sie anderen nicht auf. 

  • In unklaren Situationen bitte ich um Zustimmung, bevor ich Nähe her­stelle. 

  • Ich nehme es ernst, wenn mein Ge­genüber Ablehnung oder Unwohlsein äußert, und nehmen dabei auch auf Signale in Gestik und Mimik Rück­sicht.  

Wir achten darauf, dass bei uns alle die Möglichkeit haben, Nähe und Di­stanz selbst zu wählen. Auf die Möglichkeit, eigene Grenzen zu setzen, und die Verpflichtung, die Grenzen anderer zu achten, weisen wir regelmäßig hin. 

Besonders achtsam sind wir in folgenden Situationen: 

A) Personen mit besonderer Verantwortung

Wenn ich im Rahmen meines Engage­ments in der Kirchengemeinde / im CVJM ein Seelsorge-, Beratungs- oder Vertrauensverhältnis eingehe, geht da­mit eine besondere Verantwortung ein­her. Meine Position und meine Kontakte nutze ich nicht, um andere von mir ab­hängig zu machen und Macht über sie auszuüben.

Sexuelle Kontakte mit Personen, zu denen ich in einem solchen Seelsor­ge‑, Beratungs- oder Vertrauensverhältnis stehe, sind nicht zulässig.  

B) Einzelbegegnungen

Wenn ich mich in meinem Engagement in der Kirchengemeinde / im CVJM mit einer einzelnen anderen Person treffe, achte ich darauf, dass wir Zeit, Ort und äuße­re Umstände so wählen, dass wir beide uns wohl und sicher fühlen. Ins­besondere muss sichergestellt sein, dass bei­de Personen das Treffen jeder­zeit abbrechen, Dritte kontaktieren und den Treffpunkt verlassen können. Auf Wunsch können auch weitere Ver­trauenspersonen am Gespräch teilneh­men. 

C) Übernachtungsveranstaltungen

Im Rahmen von Übernachtungsveran­staltungen achten wir auf den Schutz der Privat- und Intimsphäre aller Betei­ligten.

Die Form der Unterbringung und die Möglichkeiten zur Körperpflege gestalten wir so, dass alle Beteiligten sich wohl und si­cher fühlen.  

3. Risikoanalyse, Potenzialanalyse, "Steuerungskreis Schutzkonzept"

4. Personalverantwortung

5. Beschwerdewesen, Meldestellen, Beratungsstellen

6. Intervention

7. Kooperation und Kommunikation

8. Anhänge