5. Beschwerdewesen, Meldestellen, Beratungsstellen

Kultur der Kritik- und Fehlerfreundlichkeit

Unsere Kirchengemeinde und der CVJM sollen Orte sein, an denen sich Menschen wohl und sicher fühlen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine Kultur der Kritik- und Fehlerfreundlichkeit. Alle Gruppen und Kreise, insbesondere alle Personen mit Leitungsverantwortung, sind dazu aufgeru­fen, in ihren Gruppen und Kreisen eine Kul­tur des konstruktiven Feedbacks zu etablieren. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Ansprechpersonen für Lob und Kritik und Beschwerdewege

Ansprechbar und offen für Beschwerden sind alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde sowie die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Leitungsgremien. Beschwerden werden ernst genommen und gehört. Es erfolgt eine Rückmeldung über den weiteren Umgang mit der Beschwerde.

Darüber hinaus benennen der Kirchenrat und der Vor­stand des CVJM An­sprechpersonen, die Lob und Kritik entgegen nehmen und dafür Sorge tra­gen, dass auf beides in angemessener Weise reagiert wird.

Auf der Home­page der Kirchengem­einde sowie des CVJM wird eine Möglichkeit geboten, auch ohne Preisga­be per­sönlicher Daten Feedback zu geben.

Zusätzlich werden in den Gebäu­den und bei Veranstaltun­gen von Kirchengemeinde und CVJM Feedbackkarten für Lob und Kritik verteilt. Die auf diesem Wege eingegangenen Wortmeldungen werden regelmäßig an die Ansprechperson­en für Lob und Kritik weitergeleitet.

Die Ansprech- und die Meldestellen der Landeskirche können ohne Einhaltung eines Dienstweges kontaktiert werden.

Hinweis auf Beratungsangebote

In unseren Häusern machen wir durch Aushänge sowie auf unserer Home­page auf Be­ratungsangebote für Personen mit Gewalterfahrungen auf­merksam. Auch die Kon­taktdaten der Fach- und Meldestelle für sexuali­sierte Gewalt sowie die Kontaktperso­nen der Landeskirche nach dem Hinweisgeberschutzgesetz machen wir auf diesem Wege bekannt. Die Aushänge werden im Eingangsbereich der Häuser sowie im Be­reich der Sa­nitäranlagen angebracht (vgl. Anhang 7).