5. Beschwerdewesen, Meldestellen, Beratungsstellen
Kultur der Kritik- und Fehlerfreundlichkeit
Unsere Kirchengemeinde und der CVJM sollen Orte sein, an denen sich Menschen wohl und sicher fühlen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine Kultur der Kritik- und Fehlerfreundlichkeit. Alle Gruppen und Kreise, insbesondere alle Personen mit Leitungsverantwortung, sind dazu aufgerufen, in ihren Gruppen und Kreisen eine Kultur des konstruktiven Feedbacks zu etablieren. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Ansprechpersonen für Lob und Kritik und Beschwerdewege
Ansprechbar und offen für Beschwerden sind alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde sowie die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Leitungsgremien. Beschwerden werden ernst genommen und gehört. Es erfolgt eine Rückmeldung über den weiteren Umgang mit der Beschwerde.
Darüber hinaus benennen der Kirchenrat und der Vorstand des CVJM Ansprechpersonen, die Lob und Kritik entgegen nehmen und dafür Sorge tragen, dass auf beides in angemessener Weise reagiert wird.
Auf der Homepage der Kirchengemeinde sowie des CVJM wird eine Möglichkeit geboten, auch ohne Preisgabe persönlicher Daten Feedback zu geben.
Zusätzlich werden in den Gebäuden und bei Veranstaltungen von Kirchengemeinde und CVJM Feedbackkarten für Lob und Kritik verteilt. Die auf diesem Wege eingegangenen Wortmeldungen werden regelmäßig an die Ansprechpersonen für Lob und Kritik weitergeleitet.
Die Ansprech- und die Meldestellen der Landeskirche können ohne Einhaltung eines Dienstweges kontaktiert werden.
Hinweis auf Beratungsangebote
In unseren Häusern machen wir durch Aushänge sowie auf unserer Homepage auf Beratungsangebote für Personen mit Gewalterfahrungen aufmerksam. Auch die Kontaktdaten der Fach- und Meldestelle für sexualisierte Gewalt sowie die Kontaktpersonen der Landeskirche nach dem Hinweisgeberschutzgesetz machen wir auf diesem Wege bekannt. Die Aushänge werden im Eingangsbereich der Häuser sowie im Bereich der Sanitäranlagen angebracht (vgl. Anhang 7).