6. Intervention

Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden besteht eine Melde­pflicht, wenn sie Kenntnis von einem sexuellen Übergriff erlangen oder die­sen vermuten müssen.

Intervention beschreibt eine geordnete und fachlich begründete Vorge­hensweise im Falle eines Verdachts oder einer missbräuchlichen Tat. Sie soll gewährleisten, dass Verdachtsfälle in strukturierter Form aufgeklärt und aufgearbeitet werden.

Der Interventionsleitfaden vereint die Maßnahmen, die bei Verdachtsmo­menten sexualisierter Gewalt zu ergreifen sind. Er legt fest,

  • wer

  • welche Handlungsschritte

durchzuführen hat.

Der Interventionsleitfaden wird hier in Kurzform und eingehend auf der Webpräsenz der evangelisch-reformierten Landeskirche ausgeführt  (--> Interventionsleitfaden reformierte Landeskirche).

Er ist gegliedert in die Abschnitte

1.    Konfrontation (Bekanntwerden des Vorfalls, erstes Gespräch, Dokumen­tation)

2.    Meldung an die Ansprechstelle der reformierten Landeskirche (Einset­zung Interventionsteam beim Landeskirchenamt) und

3.    weitere Verfahrensschritte (Verdachts- und Gefährdungseinschätzung durch das Interventionsteam, ggf. Sofortmaßnahmen vor Ort, Anzeige einer Straftat, weitere Aufarbeitung und Nachbearbeitung)

a) Maßnahmen vor Ort

Kenntnisnahme

Die Kenntnisnahme über einen selbst erlebten oder wahrgenommenen Vor­fall erfolgt meist spontan gegenüber Vertrauenspersonen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Vertrauensperson angemessen nachfragt und Raum für die Schilderung des erlebten gibt. Hilfestellung dazu wird in Schu­lungen gegeben und wird im Interventionleitfaden der Landeskirche er­klärt. Das Gespräch sollte dokumentiert werden, damit Informationen nicht verloren gehen oder im Nachgang verzerrt werden.

Beratung und Weitergabe

Die Vertrauensperson oder die betroffene Person wenden sich zur Beratung an die Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt bei der Landeskirche in Leer. Dabei muss kein Dienstweg eingehalten werden.

Interventionen vor Ort

Auf Veranlassung und nach Beratung des Interventionsteams der Landes­kirche werden vor Ort Interventionen durchgeführt. Diese umfassen ggf. So­fortmaßnahmen, weitere Gespräche, Meldung an staatliche Strafverfol­gungs- und Aufsichtsbehörden, Kommunikation vor Ort, Dokumentation und ggf. die Rehabilitation zu unrecht beschuldigter Personen.

Erster Ansprechpartner für die Landeskirche und Verantwortlich für die Prozesse vor Ort ist der/die Vorsitzende des Kirchenrats oder die Stellvertretung. Diese Person kann diese Aufgabe an den CVJM-Vorstand oder an Dritte delegieren.

Die Prozesssteuerung vor Ort soll in ständiger Abstimmung mit einer zweiten Person erfolgen, die im akuten Einzelfall von der ersten Person angefragt wird.

b) Maßnahmen bei der ev.-ref. Landeskirche in Leer

Bildung eines Interventionsteams: Das Interventionsteam schätzt die Gefährdung ein, berät und veran­lasst die weiteren Schritte und steht dazu mit der Kirchenge­meinde vor Ort in engem Austausch.

c) Vertretung in der Öffentlichkeit

Im Falle von Presseanfragen wird auf die Landeskirche in Leer verwiesen.

d) Meldung an den CVJM Westbund

Der CVJM Westbund wird informiert, sobald ein Verdacht bekannt wird und wir mit der Ansprechstelle oder der Fachstelle in Kontakt treten und der Be­reich Kinder und Ju­gendarbeit betroffen ist.