6. Intervention
Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden besteht eine Meldepflicht, wenn sie Kenntnis von einem sexuellen Übergriff erlangen oder diesen vermuten müssen.
Intervention beschreibt eine geordnete und fachlich begründete Vorgehensweise im Falle eines Verdachts oder einer missbräuchlichen Tat. Sie soll gewährleisten, dass Verdachtsfälle in strukturierter Form aufgeklärt und aufgearbeitet werden.
Der Interventionsleitfaden vereint die Maßnahmen, die bei Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt zu ergreifen sind. Er legt fest,
wer
welche Handlungsschritte
durchzuführen hat.
Der Interventionsleitfaden wird hier in Kurzform und eingehend auf der Webpräsenz der evangelisch-reformierten Landeskirche ausgeführt (--> Interventionsleitfaden reformierte Landeskirche).
Er ist gegliedert in die Abschnitte
1. Konfrontation (Bekanntwerden des Vorfalls, erstes Gespräch, Dokumentation)
2. Meldung an die Ansprechstelle der reformierten Landeskirche (Einsetzung Interventionsteam beim Landeskirchenamt) und
3. weitere Verfahrensschritte (Verdachts- und Gefährdungseinschätzung durch das Interventionsteam, ggf. Sofortmaßnahmen vor Ort, Anzeige einer Straftat, weitere Aufarbeitung und Nachbearbeitung)
a) Maßnahmen vor Ort
Kenntnisnahme
Die Kenntnisnahme über einen selbst erlebten oder wahrgenommenen Vorfall erfolgt meist spontan gegenüber Vertrauenspersonen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Vertrauensperson angemessen nachfragt und Raum für die Schilderung des erlebten gibt. Hilfestellung dazu wird in Schulungen gegeben und wird im Interventionleitfaden der Landeskirche erklärt. Das Gespräch sollte dokumentiert werden, damit Informationen nicht verloren gehen oder im Nachgang verzerrt werden.
Beratung und Weitergabe
Die Vertrauensperson oder die betroffene Person wenden sich zur Beratung an die Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt bei der Landeskirche in Leer. Dabei muss kein Dienstweg eingehalten werden.
Interventionen vor Ort
Auf Veranlassung und nach Beratung des Interventionsteams der Landeskirche werden vor Ort Interventionen durchgeführt. Diese umfassen ggf. Sofortmaßnahmen, weitere Gespräche, Meldung an staatliche Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, Kommunikation vor Ort, Dokumentation und ggf. die Rehabilitation zu unrecht beschuldigter Personen.
Erster Ansprechpartner für die Landeskirche und Verantwortlich für die Prozesse vor Ort ist der/die Vorsitzende des Kirchenrats oder die Stellvertretung. Diese Person kann diese Aufgabe an den CVJM-Vorstand oder an Dritte delegieren.
Die Prozesssteuerung vor Ort soll in ständiger Abstimmung mit einer zweiten Person erfolgen, die im akuten Einzelfall von der ersten Person angefragt wird.
b) Maßnahmen bei der ev.-ref. Landeskirche in Leer
Bildung eines Interventionsteams: Das Interventionsteam schätzt die Gefährdung ein, berät und veranlasst die weiteren Schritte und steht dazu mit der Kirchengemeinde vor Ort in engem Austausch.
c) Vertretung in der Öffentlichkeit
Im Falle von Presseanfragen wird auf die Landeskirche in Leer verwiesen.
d) Meldung an den CVJM Westbund
Der CVJM Westbund wird informiert, sobald ein Verdacht bekannt wird und wir mit der Ansprechstelle oder der Fachstelle in Kontakt treten und der Bereich Kinder und Jugendarbeit betroffen ist.