Dieser Lotse soll helfen, die richtige Ansprechstelle zu finden. Wir stellen ein paar Fragen und geben dann den Hinweis auf die richtige Ansprechstelle.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, sich intern oder extern beraten zu lassen.
Auch andere Personen, die den gleichen Vorfall wahrgenommen haben, können und sollten angesprochen werden. Wie ordnen diese das Gesehene ein?
Gibt es eine verantwortliche Person für die Gruppe? Dann sollte diese angesprochen werden.
Außerdem stehen hier sämtliche Ansprech- und Beratungsstellen und Behörden zur Verfügung.
--> Hier ist eine Liste von Möglichkeiten
Wegsehen ist jedenfalls nicht die richtige Entscheidung.
Wichtiger Hinweis: Auch in unserer Gemeinde gibt es Vertrauenspersonen zur Beratung (hier). Ein Übergriff ist für uns aber ein meldepflichtiges Ereignis. Wir sind also verpflichtet, den Vorfall zu melden, wenn wir bei der Beratung der Wahrnehmungen zu der Einschätzung kommen, dass es sich um einen Übergriff handelt.
Sicher ist es gut, das Gehörte zu hinterfragen und zu überprüfen. Wer hat etwas mitbekommen oder gesehen? Wer kann genauere Angaben machen?
Es ist sinnvoll, Zeugen zu ermutigen, sich an die Ansprechstellen in oder außerhalb der Gemeinde zu wenden. Man kann sich auch gemeinsam an diese Stellen wenden.
Wichtig ist es, Verantwortung zu übernehmen und diese Personen mit genauerer Kenntnis oder auch direkt das Opfer von sexuellen Grenzverletzungen aktiv zu ermutigen, sich an eine der Ansprech-, Beratungs- und Meldestellen zu wenden.
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