Eine sexuelle Grenzverletzung ist für uns ein Ereignis das angesprochen werden muss.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Voraussetzung ist, dass sich niemand selbst in Gefahr bringt.
Eventuell kann der Täter deutlich angesprochen werden so dass die Tat unterbrochen oder Schlimmeres verhindert werden kann.
Lautes Schreien, Rufen um Hilfe kann zur Unterbrechung der Tat führen.
Gemeinsam mit mehreren schützt man sich vor Gefahr und es gibt mehr Zeugen für die Tat.
Eine Grenzverletzung muss im Nachhinein angesprochen werden,
möglichst bei der verantwortlichen Person für die Gruppe
Achtung! Ein erfolgter sexueller Übergriff ist ein meldepflichtiges Ereignis, wenn wir in der Funktion als ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter*in Kenntnis davon erlangen. Das bedeutet, am Ende MUSS der Vorfall der Landeskirche gemeldet werden.
Eine Grenzverletzung in der Vergangenheit muss angesprochen werden,
möglichst bei der verantwortlichen Person für die Gruppe
Achtung! Ein erfolgter sexueller Übergriff ist ein meldepflichtiges Ereignis, wenn wir in der Funktion als ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter*in Kenntnis davon erlangen. Das bedeutet, am Ende MUSS der Vorfall der Landeskirche gemeldet werden.
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Nordhorn
Am Markt 1
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 / 82 11 0
Montag – Freitag 9:30 – 12.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr