Dieser kleine Lotse soll helfen, die richtige Ansprechstelle zu finden. Wir stellen ein paar Fragen und geben dann Hinweise auf passende Ansprechstellen.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, sich intern oder extern beraten zu lassen.
Wer eine Beobachtung macht, kann und sollte andere Personen, die den gleichen Vorfall wahrgenommen haben, ansprechen. Wie ordnen diese das Gesehene ein? Gibt es eine verantwortliche Person für die Gruppe? Dann sollte diese angesprochen werden.
Außerdem stehen sämtliche Ansprech- und Beratungsstellen und Behörden zur Verfügung.
--> Hier ist eine Liste von Möglichkeiten.
Wegsehen ist jedenfalls nicht die richtige Entscheidung.
Wichtiger Hinweis: Auch in unserer Gemeinde gibt es Vertrauenspersonen zur Beratung (hier). Ein Übergriff ist für uns aber ein meldepflichtiges Ereignis. Wir sind also verpflichtet, den Vorfall zu melden, wenn wir bei der Beratung der Wahrnehmungen zu der Einschätzung kommen, dass es sich um einen Übergriff handelt.
Wichtig ist es, Verantwortung zu übernehmen und die Personen mit genauerer Kenntnis oder auch direkt das Opfer von sexuellen Grenzverletzungen aktiv zu ermutigen, sich an eine der Ansprech-, Beratungs- und Meldestellen zu wenden.
ABER: Auf keinen Fall darf die (vermeintliche) Tatperson angesprochen werden oder dürfen „eigene Ermittlungen“ angestrengt werden! Im Zweifel ist es hilfreich, für sich selbst in einer Beratung zu klären was getan werden kann .