Auf die im Juni ausgeschriebene halbe Pfarrstelle unserer Kirchengemeinde hat sich Pastorin Verena Hoff-Nordbeck beworben. Da es nur diese eine Bewerbung gab, hat der Kirchenrat einen Wahlaufsatz ohne Gegenkandidaten beschlossen. Verena Hoff-Nordbeck arbeitet bereits seit Oktober 2023 in Vertretung in unserer Kirchengemeinde und ist daher vielen Gemeindegliedern gut bekannt. Sie wird sich in einem Gottesdienst am Sonntag, 12. Oktober um 10 Uhr in der Neuen Kirche noch einmal offiziell der Gemeinde vorstellen. Anschließend gibt es ein Gemeindegespräch im Gemeindehaus.

Hier stellt sie sich schon einmal schriftlich vor:

Vor genau zwei Jahren kam ich als Pastorin für eine Vertretungsstelle nach Nordhorn und habe mich Ihnen im Monatsbrief vorgestellt. Ich freue mich, dass ich jetzt die Möglichkeit habe, mich auf die freie Pfarrstelle zu bewerben und stelle mich Ihnen gerne noch einmal kurz vor:

Mein Name ist Verena Hoff-Nordbeck, ich bin 44 Jahre alt. Bevor ich nach Nordhorn kam, war ich 11 Jahre lang Pastorin in Lingen. Privat wohne ich mit meinem Mann und unseren drei Kindern in Lohne. In meiner Freizeit übe ich Klavier oder bin gerne in unserem Garten. Pastorin ist nach wie vor mein Traumberuf. Ich komme gerne mit Menschen ins Gespräch und mag es, mit Menschen aus verschiedenen Generationen hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken und will den Herausforderungen offen begegnen, die die Kirche in Zukunft vor sich hat, weil ich glaube, dass darin auch ganz viele Chancen liegen. In den zwei Jahren im Vertretungsdienst habe ich die Kirchengemeinde kennen gelernt und kann sagen, dass ich sehr gerne hier bin und arbeite. Ich würde mich freuen, wenn ich hier auch weiterhin meinen Dienst tun könnte und bitte um Ihr Ja bei der Pfarrwahl am 9. November.

Herzliche Grüße,

Ihre Verena Hoff-Nordbeck

Die Pfarrwahl ist angesetzt für Sonntag, 9. November. An diesem Sonntag feiern wir in der Gemeinde drei Gottesdienste zu den üblichen Zeiten. Gewählt wird in den drei Stimmbezirken Alte Kirche, Neue Kirche und Bookholter Kirche. Die drei Wahllokale im Gemeindehaus der Neuen Kirche, der Bookholter Kirche und im Gemeindehaus am Markt werden von 10-13 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet sein.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich zu ihrer Taufe bekennen. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerliste liegt vom 26.9. bis 7.11. zur Einsichtnahme im Gemeindebüro aus. Bei Unsicherheit erfahren Gemeindeglieder dort auch, in welchem Wahllokal sie wählen müssen. Briefwahlunterlagen können im Gemeindebüro beantragt werden.

Beitrag teilen